Seit 1998 sind nach dem Tierschutzgesetz "Tierversuche zur Entwicklung von Kosmetika verboten". Diese Formulierung täuscht. Nur das Endprodukt darf nicht mehr am Tier getestet werden. Nach wie vor werden Tierversuche für neu entwickelte Inhaltsstoffe durchgeführt und in der kosmetischen Industrie wird ständig mit neuen chemischen Stoffen experimentiert.
Beispiele für die durchgeführten Tierversuche:
Wir führen nur Kosmetik von HerstellerInnen, die auf der Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes (DTB) stehen oder auf Listen mit ähnlich strengen Richtlinien und Fixdatum.
Die vom DTB geführte Positivliste führt HerstellerInnen auf, die sich vertraglich verpflichtet haben, keine Tierversuche durchzuführen und auch keine Inhaltsstoffe zu verwenden, die nach 1979 in Tierversuchen getestet wurden.
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